Unsere Leistungen im Überblick
Das Sachverständigenbüro von Streit und Kollegen bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um das Kraftfahrzeug – stets mit Sympathie und fundiertem Sachverstand.
Der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung von Unfall- und Schadengutachten sowie technischen Beweissicherungen. Darüber hinaus werden Fahrzeugbewertungen und Prüfgutachten für Leasingrücknahmen erstellt. Als Classic-Data-Bewertungspartner sind wir außerdem der richtige Ansprechpartner für Oldtimergutachten. Von Mittenwald bis München: Im gesamten Oberland stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.
Unser Dienstleistungsspektrum bei der Oldtimerbewertung reicht von der Typenprüfung bis hin zur ausführlichen Fahrzeugbewertung. Alle Bewertungen, ob kurz oder ausführlich, erfolgen nach dem bewährten Classic-Data-System. Dabei wird stets das Vier-Augen-Prinzip mit klarer Aufgabentrennung angewendet.
Haftpflichtschaden Gutachten
Teil- und Vollkaskogutachten
Oldtimer Gutachten / Classic-Data-Bewertungspartner
Beweissicherungen
Fahrzeug
-bewertungen
Aggregateschaden
-gutachten
Reparatur
-bestätigungen
Begutachtung von Lack- und Korrosionsschäden
Wenn es zum Unfall gekommen ist
Nach einem Unfall sind Sie als Geschädigter beweispflichtig. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Ziehen Sie deshalb immer einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens hinzu.
Bei der Begutachtung ist eine präzise und sorgfältige Beurteilung des Fahrzeugschadens entscheidend. Dabei können Sie sich auf die Fachkompetenz unseres Schadenteams verlassen. Als objektive, qualifizierte, neutrale und unabhängige Sachverständige ermitteln wir umfassend und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im Rahmen der Beweissicherung die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges.
Benötigen Sie Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail.
Weiterhin wird zu allen für die Regulierung relevanten Werte wie
- Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung
- Wertverbesserung
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
- Restwert
- Nutzungsausfall
- Mietwagengruppe
Stellung genommen.
Ihr Recht
Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Deshalb bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung die der Kfz-Sachverständige ermittelt. Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.
FAQs
Wie lange dauert eine Instandsetzung nach einem Totalschaden?
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