Wenn es zum Unfall gekommen ist

 

Nach einem Unfall sind Sie als Geschädigter beweispflichtig.

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
Ziehen Sie deshalb immer einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens hinzu.

Bei der Begutachtung ist eine präzise und sorgfältige Beurteilung des Fahrzeugschadens entscheidend. Dabei können Sie sich auf die Fachkompetenz unseres Schadenteams verlassen.
Als objektive, qualifizierte, neutrale und unabhängige Sachverständige ermitteln wir umfassend und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im Rahmen der Beweissicherung die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges.

Weiterhin wird zu allen für die Regulierung relevanten Werte wie

  • Wiederbeschaffungswert
  • Wertminderung
  • Wertverbesserung
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Restwert

Stellung genommen.

 

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Deshalb bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.

KFZ Sachverstand

 

Unsere Leistungen im Überblick:

Das Sachverständigenbüro von Streit und Kollegen steht Ihnen mit Sympathie und Sachverstand für verschiedenste Dienstleistungen rund um das Kraftfahrzeug zur Verfügung. Dabei geht es schwerpunktmäßig um die Erstellung von
Unfall- und Schadengutachten sowie technische Beweissicherungen.

Wir erstellen u.a. Fahrzeugbewertungen sowie Prüfgutachten für Leasingrücknahmen.

Für Oldtimergutachten sind wir als Classic-Data-Bewertungspartner der richtige Ansprechpartner.

Von Mittenwald bis München, wir sind im ganzen Oberland für Sie tätig.

  • Haftpflichtschadengutachten
  • Teil- und Vollkaskogutachten
  • Sachverständigenbericht bei Schäden unter 750,00 € (Bagatellschäden)
  • Beweissicherungen unter anderem bei Restunfallspuren / verdeckte Unfallreparaturen
  • Fahrzeugegenüberstellungen
  • Fahrzeugbewertungen
  • Prüfgutachten für Leasingrücknahmen
  • Oldtimergutachten / Classic-Data-Bewertungspartner
  • Aggregateschadengutachten
  • Sachkundeprüfung  nach UVV / BGV
  • Zustandsberichte für Gebrauchtfahrzeuge
  • Reparaturbestätigungen
  • Rechnungsprüfberichte
  • Baumaschinengutachten
  • Begutachtung von Lack- und Korrosionsschäden
  • Technische Kfz Beratungen
  • Begutachtung von Reparaturen

 

 

 

  08856-804980

Ihr Kontakt zu uns

 

Sachverständigenbüro v. Streit und Kollegen
Sindelsdorfer Str. 29
   82377 Penzberg
Tel.: 08856-804980
Fax: 08856-8049826

  mail@sv-streit.de