Unsere Leistungen im Überblick
Das Sachverständigenbüro von Streit und Kollegen bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um das Kraftfahrzeug – stets mit Sympathie und fundiertem Sachverstand.
Der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung von Unfall- und Schadengutachten sowie technischen Beweissicherungen. Darüber hinaus werden Fahrzeugbewertungen und Prüfgutachten für Leasingrücknahmen erstellt. Als Classic-Data-Bewertungspartner sind wir außerdem der richtige Ansprechpartner für Oldtimergutachten. Von Mittenwald bis München: Im gesamten Oberland stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.
Unser Dienstleistungsspektrum bei der Oldtimerbewertung reicht von der Typenprüfung bis hin zur ausführlichen Fahrzeugbewertung. Alle Bewertungen, ob kurz oder ausführlich, erfolgen nach dem bewährten Classic-Data-System. Dabei wird stets das Vier-Augen-Prinzip mit klarer Aufgabentrennung angewendet.
Haftpflichtschaden Gutachten
Bewertung eines Fremdverschuldeten Schadenereignisses.
Teil- und Vollkaskogutachten
Detaillierte Schadensbewertung für Teil- und Vollkaskoversicherungen zur Schadensregulierung.
Oldtimer Gutachten / Classic-Data-Bewertungspartner
Fachkundige Bewertung von Oldtimern, inklusive Classic-Data-Zertifizierung für Wertgutachten.
Beweissicherungen
Dokumentation von Restunfallspuren und verdeckten Reparaturen zur Beweissicherung.
Fahrzeug
-bewertungen
Ermittlung des aktuellen Markt-/ Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeugs.
Aggregateschaden
-gutachten
Analyse und Bewertung von Schäden an Motor und anderen Aggregaten.
Reparatur
-bestätigungen
Bestätigung und Dokumentation von durchgeführten Reparaturen.
Begutachtung von Lack- und Korrosionsschäden
Fachkundige Untersuchung von Lack-/ und Korrosionsschäden am Fahrzeug.
Wenn es zum Unfall gekommen ist
Nach einem Unfall sind Sie als Geschädigter beweispflichtig. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Ziehen Sie deshalb immer einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens hinzu.
Bei der Begutachtung ist eine präzise und sorgfältige Beurteilung des Fahrzeugschadens entscheidend. Dabei können Sie sich auf die Fachkompetenz unseres Schadenteams verlassen. Als objektive, qualifizierte, neutrale und unabhängige Sachverständige ermitteln wir umfassend und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im Rahmen der Beweissicherung die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges.
Weiterhin wird zu allen für die Regulierung relevanten Werte wie
- Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung
- Wertverbesserung
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
- Restwert
- Nutzungsausfall
- Mietwagengruppe
Stellung genommen.
Ihr Recht
Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Deshalb bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung die der Kfz-Sachverständige ermittelt. Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.

Benötigen Sie Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail.
FAQs
Warum sollte ich ein unabhängiges Kfz-Gutachten einholen?
Bei einem unverschuldeten Schaden ist der Geschädigte in der Beweispflicht.
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten stellt sicher, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv und vollständig erfasst wird. Besonders bei einem unverschuldeten Unfall ist ein Gutachten erforderlich, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Bei einem selbstverschuldeten Schaden oder Kaskofällen sollten Sie vorher mit Ihrer Versicherung klären, ob die Kosten erstattet werden.
Was bedeuten die Begriffe Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Wertverbesserung?
- Wiederbeschaffungswert: Der Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug in der Region zu erwerben.
- Wertminderung: Die finanzielle Einbuße eines Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst nach vollständiger Reparatur.
- Wertverbesserung: Falls die Reparatur den Zustand des Fahrzeugs über den ursprünglichen Zustand hinaus verbessert (z. B. durch Neuteile), kann dies zu einer Wertsteigerung des gesamten Fahrzeugs führen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag gibt nur eine grobe Einschätzung der Reparaturkosten, während ein Gutachten detaillierte Informationen wie Schadensumfang, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert sowie eine Stellungnahme zum Restwert enthält. Weiterhin wird zu allen Regulierungsrelevanten Positionen Stellung genommen.
Was bedeuten die Begriffe Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Restwert, Nutzungsausfall und Mietwagengruppe?
- Reparaturdauer: Der Zeitraum, den eine Werkstatt benötigt, um das Fahrzeug instand zu setzen.
- Wiederbeschaffungsdauer: Die geschätzte Zeitspanne, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem allgemeinen regionalen Markt zu ermitteln und zu erwerben.
- Restwert: Der Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall, basierend auf drei Angeboten.
- Nutzungsausfall: Der finanzielle Ausgleich für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
- Mietwagengruppe: Die Kategorie des Mietwagens, die Ihnen während der Reparaturzeit zusteht, abhängig von Ihrem Fahrzeugtyp.
Besteht Anspruch auf rechtliche Unterstützung?
Es wird grundsätzlich empfohlen, zeitnah einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. Im Falle eines Haftpflichtschadens wird die Kostenübernahme durch die ersatzpflichtige Versicherung in der Regel gewährleistet, sodass für Sie keine Kosten entstehen.
Welche Schäden erhalte ich ersetzt?
- Sachschaden
- Sachverständigenkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Notreparatur/ Übergangsfahrzeug
- Heilungskosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Kostenpauschale
- Ummeldekosten
- Vermehrte Bedürfnisse
- Minderwert
- Kreditkosten